Gilt der Reparaturbonus auch für Datenrettung
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Gilt der Reparaturbonus auch für Datenrettung

tl;dr: Der Reparaturbonus ist nicht auf Datenrettungen anwendbar.

Wien - 04. Januar 2024 - DI (FH) Markus Häfele

Heute möchten wir Ihnen näherbringen, warum der Reparaturbonus des österreichischen Klimaschutz-Ministeriums grundsätzlich nicht für Datenrettungen anwendbar ist. Zunächst einmal möchten wir einige technische Hintergründe klären, um das Problem besser zu verstehen:

Die Förderung des Reparaturbonus zielt darauf ab, die Reparatur und Weiter-Nutzung von elektrischen und elektronischen Geräten zu unterstützen. Hierbei wird angenommen, dass durch die Reparatur die Lebensdauer der Geräte verlängert wird, was wiederum eine Ressourcenschonung darstellt und der Wegwerfgesellschaft entgegenwirkt was ebenso positiv für die Umwelt ist.

Der Bonus kann für die Reparatur von Geräten wie Smartphones, Laptops, Fernsehern, Waschmaschinen und Kühlschränken beantragt werden. Auch für die Einholung eines Kostenvoranschlags gibt es eine Förderung.

Doch was ist mit Datenrettungen? Können auch diese mit dem Reparaturbonus gefördert werden?

Nun kommt jedoch der Knackpunkt bei der Datenrettung physisch defekter Festplatten. Bei diesem Vorgang wird eine gewisse Manipulation vorgenommen, um die Daten ein letztes Mal auszulesen. Das Besondere daran ist, dass die geretteten Daten in aller Regel nicht auf dem identischen bzw. reparierten Gerät zurückgesichert werden können. Stattdessen landen sie auf einem neuen Datenträger zur Auslieferung.

Nach mehrfacher Rücksprache mit dem österreichischen Klimaschutz-Ministerium und der abwickelnden KommunalKredit wurde deutlich, dass diese Art der Datenrettung nicht im Sinne der Förderung liegt. Das Ministerium konzentriert sich mit dem Reparaturbonus vor allem auf Maßnahmen, die direkt zur Verlängerung der Lebensdauer des ursprünglichen Geräts beitragen.

Wir verstehen, dass diese Regelung für manche Kunden unbefriedigend sein kann. Schließlich ist die Datenrettung eine wichtige Dienstleistung, die den Verlust von wertvollen Daten verhindern kann. Wir bedauern, dass wir den Reparaturbonus für Datenrettungen nicht anbieten können, möchten uns aber auch hier an die geltenden Gesetze halten.

Abschließend möchten wir noch feststellen: Interessanterweise konnten wir vom Ministerium nicht erklärt bekommen, warum bei einigen Mitbewerbern der Reparaturbonus dennoch für Datenrettungen erschlichen werden kann. Es bleibt ein Rätsel, warum es hier scheinbar unterschiedliche Auslegungen gibt. Wir hoffen, dass das Ministerium diese Regelung in Zukunft noch einmal überdenken wird und für gleiche Grundlagen sorgen wird.

Wir hoffen, dass diese Erklärung Ihnen Aufschluss darüber gibt, warum der Reparaturbonus nicht für Datenrettungen anwendbar ist. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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